08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr:
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Rechtsanwalt Gebhardt hat sich seit Jahren erfolgreich und engagiert auf Studienplatzklagen spezialisiert. Es liegt dabei eine bundesweite Tätigkeit an allen in Betracht kommenden Universitätsstandorten in Deutschland vor.
Eine besondere Beachtung findet die persönlichen Betreuung der Mandanten. Ebenso wichtig sehen wir die Erreichbarkeit für Fragen und Abklärungen während des gesamten Verfahrens an. Selbstverständlich freuen wir uns über einen Besuch in unserer Kanzlei. Es ist jedoch auch eine vollständige Abwicklung per Telefon, Fax und Mail möglich.
Viele Studierende haben auf diese Weise nach anfangs aussichtloser Lage doch noch zu einem Studienplatz im gewünschten Fach gefunden, mancher Lebensweg seine angestrebte Berufung gehen können.
Besonderes Augenmerk legt Rechtsanwalt Gebhardt auf einen schnellen, klar einschätzbaren und effektiven Verlauf der Verfahren. Denn Zeit ist hier schließlich auf vielerlei Weise Geld. Ein kostenloses Sondierungsgespräch kann jederzeit erfolgen.