Es gibt verschienene Gründe, sich für ein Studienplatz-Klageverfahren zu entscheiden:
Ein Interessent verfügt über eine ausgesprochene Neigung und Befähigung zum ärztlichen/zahnärztlichen Beruf.
Vielleicht bestehen bereits Vorkenntnisse aus Praktika-Zeiten, Zivildienst bzw. eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger.
Es besteht eine elterliche Praxis, die von einem Kind weitergeführt werden soll.
Wartejahre stellen meist eine sinnlose Zeit dar. Im Übrigen bedeutet eine Wartezeit, die oft mehrere Jahre beträgt, einen entsprechenden späteren Verdiensteintritt, nachdem sich durch Wartezeiten der Berufsstart erheblich verzögert. Zudem ist mit Wartezeiten möglicherweise eine Verzögerung einer Familiengründung bzw. der Umsetzung eines Kinderwunsches verbunden. Es besteht auch die Gefahr, dass ein später Studienabschluss Karrierechancen beeinträchtigt.
Der Notendurchschnitt des Abiturs hat für den Nummerus Clausus in einem angestrebten Fach nicht gereicht und es gibt über den Klageweg vielleicht eine Möglichkeit.