Für eine Studienplatzklage brauchen wir von Ihnen:
Original des Abiturzeugnisses bzw. eine bestimmte Anzahl von öffentlichen beglaubigten Kopien (die genaue Zahl hängt davon ab, gegen welche Universitäten vorgegangen werden soll)
Mandatsvollmachten (drei Vollmachten je Universität)
Die entsprechenden Vordrucke senden wir Ihnen selbstverständlich zu.
eidesstattliche Erklärungen: Zur Vorlage bei der Verwaltungsgerichten, dass bisher in dem begehrten Fach eine Zulassung zum Studiengang noch nicht vorgelegen hatte. Entsprechende Vordrucke senden wir Ihnen selbstverständlich zu.
Bitte schicken Sie uns eine e-mail, ein Fax oder einen Brief mit Ihren Fragen, wir übersenden Ihnen die benötigten Unterlagen!
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Die Erhebung einer Studienplatzklage bzw. die Antragstellung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfordert eine vorherige Bewerbung um einen Studienplatz außerhalb der Kapazität an der jeweiligen Universität (Fachhochschule). In einigen Bundesländern müssen für diese zusätzliche erforderliche Bewerbung außerhalb der Kapazität Fristen eingehalten werden, wobei einige Bundesländer, beispielsweise Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Mecklemburg-Vorpommern, Saarland mit zusätzlichen Verordnungen versuchen Hürden aufzubauen, z. B. mit dem Erfordernis einer Bewerbung innerhalb der Kapazität, die bei einem Vorgehen zu beachten ist.