Ablauf Studienplatzklage
Wie funktioniert eine Studienplatzklage?
Aufgrund geringer werdender finanzieller Mittel der Universitäten wird die Anzahl der Studienplätze weniger. Es steht damit bekanntlich nicht allen Bewerbern ein Wahlstudienplatz zur Verfügung. Vielmehr wird der Zugang zu bestimmten Studiengängen durch den sogenannten "nummerus clausus“ beschränkt. Folge dessen ist, dass nicht alle Bewerber einen Studienplatz erhalten.
Es besteht daher für abgelehnte Bewerber die Möglichkeit, an Verwaltungsgerichten sogenannte Studienplatzklagen zu erheben. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Eilanträge (Einstweilige Verfügungsverfahren). Daneben sind bei einigen Universitäten Hauptsacheklagen erforderlich.
Innerhalb der verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird von den Gerichten festgelegt, ob neben den von der ZVS verteilten Studienplätze weitere Studienplätze von den Universitäten vorliegen (sogenannte weitere Plätze außerhalb der Kapazität), nachdem nach der ständigen Rechtsprechung eine die Kapazität zu erschöpfende Vergabe zu erfolgen hat. Im Rahmen der Studienplatzklagen wird deshalb geprüft inwieweit die Universität ihre Plätze voll ausgeschöpft hat, oder ob tatsächlich noch Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Sach- und Rechtslage ist insoweit sehr kompliziert und erfordert eine langjährige Erfahrung.
In der Praxis “kalkulieren” einige Universitäten bereits die Bereitstellung weiterer Studienplätze im Rahmen der gerichtlichen Verfahren ein, so dass von Anfang an nicht immer alle Studienplätze über die ZVS vergeben werden.
Abschluss einer Studienplatzklage
Die Studienplatzklagen/Eilverfahren werden durch gerichtlichen Beschluss, Urteil oder durch Vergleich beendet. Die Verteilung erfolgt in der Regel durch Verlosung unabhängig von der Abiturnote, Wartezeit und sonstigen persönlichen Umständen ausschließlich unter den jeweiligen Beteiligten der einzelnen Verfahren. Damit besteht auch ohne Wartezeit und /oder schlechter Abiturnote die Möglichkeit einen Studienplatz zu erhalten.
Steigerung der Chance auf eine erfolgreiche Studienplatzklage
Die Chancen auf Erhalt eines Studienplatzes steigen bei der Teilnahme an möglichst vielen gerichtlichen Verteilungsverfahren, wobei die Verteilungsverfahren selbst bundeseinheitlich erfolgen und nicht beeinflussbar sind. |